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Art. 71 · Zuständigkeiten
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 52 · Original-PDF
1Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass von Planungszonen und entscheidet, ausser bei geringfügigen Änderungen, über die Einleitung des Mitwirkungsverfahrens sowie die öffentliche Auflage eines Planungsgeschäftes.
2Die Bauabteilung ist ordentliche Baubewilligungs-, Bau- und Strassenpolizeibehörde der Gemeinde. Einwohnergemeinde Münsingen 53 Baureglement (GBR) G Straf- und Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.