Art. 31 · ZPP R «Husrüti»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 30 · Original-PDF
1Die ZPP R «Husrüti» bezweckt
–die Schaffung einer verdichteten Wohn- und Gewerbeüberbauung,
–die optimale Eingliederung der Überbauung in die umliegende Bebauung,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume und eines Immissionsschutzgürtels Planungszweck gegenüber der Belpbergstrasse,
–die Berücksichtigung der ökologischen Qualitäten des Giessenraumes.
2Im Abschnitt R1: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 Im Abschnitt R2:
–längs der Belpbergstrasse ist in den Erdgeschossen eine gewerbliche NutArt der Nutzung zung (Dienstleistung, Gewerbe, Verkauf (aber ohne Einkaufszentren), etc. anzustreben, im Übrigen gilt Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3, jedoch ohne Beschränkung des maximal zulässigen Wohnanteils
–Übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zulässigen Gewerbeanteil von 20%
3 – Abschnitt R1: maximale BGF: 4'400 m2
–Abschnitt R2: maximale BGF: 5'700 m2
–Das maximale Nutzungsmass darf nur erreicht werden, wenn mit der ÜberMass der Nutzung bauungsordnung eine gute Siedlungsqualität erreicht wird
–Die Gebäude dürfen die folgenden Dimensionen nicht überschreiten: Abschnitt R1: diejenigen nach Art. 3 Abs. 1 für die Wohnzone W3 geltenden Gebäudedimensionen, jedoch ohne maximale Gebäudelänge
Abschnitt R2: GH: 12.0 m GT: 14.0 m GL: unbeschränkt VG: 3 Einwohnergemeinde Münsingen 31 Baureglement (GBR)
–Attikageschosse zählen nicht als Vollgeschoss und sind nicht an die Gebäudehöhe anzurechnen, wenn ihre Grundfläche 75% des darunterliegenden Vollgeschosses nicht überschreiten, sie mindestens einseitig um 2.0 m zurückversetzt sind und im Übrigen den Anforderungen von Art. 3 Abs. 3 entsprechen.
4 – Gute topografische Eingliederung im gewachsenen Terrain.
–Erarbeiten eines Aussenraumkonzepts für eine abwechslungsreiche und naGestaltungsgrundsätze turnahe Gestaltung des Aussenraumes (wenig Bodenversiegelung)
–einheitliche Gestaltung der Dachlandschaft.
–öffentliche Aufenthaltsbereiche und entlang den Erschliessungen mit Hochstämmen bepflanzt.
–Berücksichtigung der Gestaltung des Giessenraumes.
5 – Parkierung in Einstellhallen, für Besucher und Kunden oberirdisch entlang der Belpbergstrasse sowie der siedlungsinternen Erschliessungsstrasse.
–Schaffung einer Wendemöglichkeit am Ende der Erschliessungsstrasse.
–Schaffung einzelner Zugänge für Fussgänger zur Giesse.
6Gemischter Bereich entlang Belpbergstrasse: ES III im übrigen Gebiet: ES II
7Alle Gebäude in der ZPP R sind an ein gemeinsames Heizwerk anzuschliessen. Erschliessungsgrundsätze Lärmempfindlichkeitsstufe Energie
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.