Art. 30 · ZPP P «Kreuzweg/Belpbergstrasse»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 29 · Original-PDF
1Die ZPP P «Kreuzweg/Belpbergstrasse» bezweckt
–die Sicherstellung einer gut gestalteten verdichteten Überbauung in BahnhofPlanungszweck nähe mit sorgfältig ausgebildeten Aussenräumen.
–die optimale Eingliederung der Überbauung, damit zusammen mit der bestehenden Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht.
2Dienstleistungs- und Ladennutzungen. Die Verkaufsfläche darf gesamthaft maximal 2'500 m2 betragen. Im Abschnitt P1 gilt ein Wohnanteil von mindestens 40%, in den Abschnitten P2 und P3 von mindestens 30% der BGF (exkl. Sockelgeschossnutzung im Abschnitt P2) je mit einem ausgewogenen Anteil an Klein- und Familienwohnungen.
3 – In den Abschnitten P1 und P3 gilt eine maximale AZ von 1.0, wobei der Gemeinderat einen Nutzungsbonus von AZ 0.2 (d.h. total maximal zulässige AZ 1.2) gewähren kann, wenn eine besonders gute Überbauungsqualität erreicht wird, z.B. durch Erarbeiten einer sorgfältigen Planung oder gestützt auf einen Wettbewerb nach den Regeln des SIA.
–Im Abschnitt P2 kann auf dem Niveau des Bahnhofplatzes ein SockelgeArt der Nutzung Mass der Nutzung schoss mit einer maximalen Grundfläche von 2000 m2 erstellt werden. Über dem Sockelgeschoss kann zusätzlich eine maximale BGF von 2375 m2 realisiert werden, wobei die zuständige Gemeindebehörde unter den gleichen Bedingungen wie in den Abschnitten P1 und P3 einen Nutzungsbonus von 475 m2 gewähren kann.
–Im Abschnitt P1 gilt die offene Bauweise mit einer maximalen Gebäudelänge von 38 m sowie 3 Vollgeschossen plus einem Attikageschoss.
–In den Abschnitten P2 und P3 gilt mit Ausnahmen der Ecke Chutzenweg – Bahnhofplatz die offene Bauweise. Es gilt eine maximale Gebäudelänge von 55 m entlang des Bahnhofplatzes; entlang des Bahnhofplatzes und dem Chutzenweg dürfen über dem Sockelgeschoss maximal 4 zusätzliche Vollgeschosse ohne Attikageschoss, gegen die Belpbergstrasse maximal 3 Vollgeschosse plus ein Attikageschoss erstellt werden. Das Gebäude entlang des Chutzenweges muss gegenüber dem Kreuzweg einen Abstand von mindestens 6 m einhalten (siehe Eintragungen in der Skizze im Anhang C).
4 – Dichte Überbauung entlang des Chutzenwegs mit Bezug auf die gegenüberliegenden Bauvolumen.
–Innerhalb des Abschnitts P2 ist im Bereich des Chutzenwegs durch die anGestaltungsgrundsätze grenzende Bebauung und die Aussenraumgestaltung eine Platzsituation zu schaffen.
–Entlang des Bahnhofplatzes ist das Volumen des Baukörpers im Abschnitt P2 und P3 sorgfältig auf die nördlich und südlich angrenzenden Bauten abzustimmen.
–Lockere Überbauung entlang der Belpbergstrasse. Einwohnergemeinde Münsingen 30 Baureglement (GBR)
–OK Dachbelag des Sockelgeschosses darf den Kreuzweg nicht überragen.
–Gestalten der Aussenräume als differenzierte Abfolge von Plätzen und Grünräumen.
–Einheitliche Dachgestaltung für Neubauten.
–Attikas dürfen einseitig an die Hauptfassade gestellt werden, sofern dies in der Überbauungsordnung festgelegt wird.
–Die Villa ist zu erhalten und mitsamt ihrer Umgebung in eine neue Überbauung zu integrieren.
–Entlang des Bahnhofplatzes Bauten mit Lärmschutz- und Schallabsorptionsmassnahmen.
5 – Erschliessung für den motorisierten Verkehr ab Kreuzweg
–Optimale Gestaltung der Langsamverkehrsverbindung vom Chutzenweg zum Erschliessungsgrundsätze Bahnhofplatz.
6ES III
7Kleinste Einheit für die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung sind die einzelnen Abschnitte P1, P2 oder P3. Lärmempfindlichkeitsstufe Besondere Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.