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Art. 19 · ZPP C, D und E «Erlenau»

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 20 · Original-PDF

1Die ZPP C, D und E «Erlenau» bezwecken:

–die Schaffung einer verdichteten Gewerbe- und Wohnüberbauung,

–die optimale Eingliederung der Überbauung in die Landschaft und das SiedPlanungszweck lungsbild,

–die Schaffung attraktiver Aussenräume,

–die Schaffung eines Immissionsschutzgürtels gegenüber der Belpbergstrasse,

–die Freihaltung des Giessenlaufes und die Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit der Giesse.

2 – Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3 GBR

–Abschnitt C1: Mindestens 1/6 der Erdgeschoss-BGF ist gewerblich zu nutzen.

–längs Belpbergstrasse: Im Erdgeschoss ist nur gewerbliche Nutzung zulässig.

–übriges Gebiet: Wohnnutzungsanteil von mindestens 85%. Die NichtwohnArt der Nutzung nutzung ist hauptsächlich entlang der Strassen anzuordnen.

3 – ZPP C: Abschnitt C1: mindestens 12'000 m2 BGF. Der Gemeinderat kann maximal 17'000 m2 BGF zulassen. Bereich nördlich des Lindenweges: maximale Gebäudehöhe 537.00 m.ü.M. Attikageschosse sind nur bei Gebäuden zulässig, die den MINERGIE-Standard aufweisen. Bereich südlich des Lindenweges: maximale Gebäudehöhe 534.50 m.ü.M. Attikageschosse sind nur bei Gebäuden zulässig, die den MINERGIE-P-Standard aufweisen. Im ganzen Abschnitt C1: Attikageschosse dürfen ohne Anrechnung an die Gebäudehöhe an die Nord-, Ost- und Südfassade gestellt werden. Sie dürfen maximal 55% der BGF des obersten Normalgeschosses aufweisen. Abschnitt C2: mindestens 22'000 m2 BGF, der Gemeinderat kann maximal 27'400 m2 BGF zulassen; GZ: 3.

–ZPP D: mindestens 10'000 m2 BGF, der Gemeinderat kann maximal Mass der Nutzung 12'500 m2 BGF zulassen; GZ: 3.

–ZPP E: Abschnitt E1: mindestens 12'000 m2 BGF, der Gemeinderat kann maximal 15'000 m2 BGF zulassen; GZ: 3. Abschnitt E2: mindestens 10'000 m2 BGF, der Gemeinderat kann maximal 12'000 m2 BGF zulassen; GZ 3.

–Entlang der Giesse gilt eine maximale Gebäudelänge von 40 m, in den übrigen Gebieten gilt keine maximale Gebäudelänge.

4 – Entlang der Belpbergstrasse ist eine geschlossene Bebauung zu realisieren.

–Die Dachlandschaft ist einheitlich zu gestalten.

–Die Aussenräume sind attraktiv, naturnah und mit geringer BodenversiegeGestaltungsgrundsätze lung zu gestalten.

–Die öffentlichen Bereiche und Plätze sind durch geeignete Bepflanzung und Materialwahl zu definieren. Einwohnergemeinde Münsingen 21 Baureglement (GBR)

–Entlang des Erlenauwegs ist eine Baumreihe mit einheimischen Hochstammbäumen zu pflanzen.

–An der Schnittstelle von Erlenauweg und Lindenweg ist unter gestalterischem Einbezug der bestehenden Linde ein öffentlicher Aussenraum zu schaffen

–Im Abschnitt C1 ist für die ungefähre Stellung und Lage der Bauten und die Terraingestaltung das Richtkonzept vom 19.11.2008 wegleitend.

–Gegenüber der Giessenparzelle ist im Abschnitt E1, E2 und C2 bis auf eine Tiefe von 20 m die Geschosszahl um eins zu reduzieren.

–Entlang dem Giessenlauf ist ein Gebiet auf einer Tiefe von mindestens 6.0 m ab Giessenlauf ökologisch aufzuwerten, frei- und der Öffentlichkeit zugänglich zu halten.

5 – Die Abstellplätze sind grundsätzlich in Einstellhallen unterzubringen, davon ausgenommen sind Autoabstellplätze für Besucher sowie für gewerbliche Nutzungen in der ZPP C.

–Keine durchgehende Fahrverbindung für private Motorfahrzeuge zwischen Erschliessungsgrundsätze Ahornweg und Lindenweg. Der Bereich zwischen Ahornweg- und Lindenweg ist als Begegnungszone zu gestalten und darf nur durch Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und der Ver- und Entsorgung befahren werden.

6In den Überbauungsordnungen ist die Verwendung von erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasser festzulegen.

7 – Gewerbe- und gemischter Bereich entlang Erlenauweg und Belpbergstrasse: ES III

–Übriges Gebiet: ES II Energie Lärmempfindlichkeitsstufe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.