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Art. 8.0

BZO Höri · S. 10 · Original-PDF

8.0 302 Dachgestaltung Die Dächer auf Hauptgebäuden sind in der Regel in Form von Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung von 25° bis 50° zu erstellen. In der Zone W3 sind zudem Flachdächer zulässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur im 1. Dachgeschoss erlaubt. 303 Nutzweise, Immissionen Nicht störende Betriebe bis maximal zu einem Drittel der Nutzfläche des Gebäudes sind gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.