Art. 93
BZO Baureglement Unterseen · S. 23 · Original-PDF
BauG.
2Die Ausarbeitung der Überbauungsordnung hat in enger Zusammenarbeit mit der Planungskommission und dem Ortsplaner zu erfolgen. Den Unterlagen für die Vorprüfung ist als integrierender Bestandteil eine schriftliche Stellungnahme des Ortsplaners beizulegen.
3Massgebend für die Ausarbeitung und die Beurteilung der einzelnen Überbauungsordnungen sind die Richtpläne und Richtlinien der Gemeinde sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 23
4Die Kosten für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung sind im Rahmen eines Planungsvertrags von den beteiligten Grundeigentümern nach Massgabe ihres Interesses zu tragen.
5Wird anstelle einer Überbauungsordnung ein Wettbewerb durchgeführt (Art. 93 BauG), sind für die Vorbereitung, die Bearbeitung und die Beurteilung qualifizierte Fachleute beizuziehen. Die jeweiligen Auflagen und Randbedingungen sowie die entsprechenden Grundsätze der Gestaltung sind in das Wettbewerbsprogramm aufzunehmen. Von den Gestaltungsgrundsätzen kann abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine bessere städtebauliche Integration erreicht werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.