Art. 32 · Erholungszone B
BZO Glattfelden · S. 13 · Original-PDF
1In der Erholungszone B sind Gartenhäuser und Familiengärten sowie die für deren Betrieb und Bewirtschaftung nötigen Anlagen und Einrichtungen zulässig.
2Auf Grundstücken bis zu 150 m2 Fläche sind nur Gerätekisten mit einer Grundfläche von maximal 2.00 m2 und einer Höhe von maximal 1.50 m sowie Pergolen ohne feste Überdachung zulässig. Auf grösseren Grundstücken ist zusätzlich ein Gartenhaus mit WC-Anbau gestattet. Die Gebäudegrundfläche darf höchstens 8 % der Grundstücksfläche betragen, maximal aber 12.00 m2 plus 1.00 m2 für den WC-Anbau, die Gesamthöhe bis zum First maximal 3.00 m. Vordächer und Dachvorsprünge dürfen höchstens 50 cm über den maximal zulässigen Grundriss auskragen.
3Zusätzlich sind an die Gartenhäuser angebaute zweiseitig offene, gedeckte Sitzplätze bis maximal 6.00 m2 Grundfläche zulässig.
4Die Umfassungswände von Gartenhäusern sind in Holz zu fertigen; die Dacheindeckung hat aus Ziegeln, Holz, Metall oder Faserzement zu bestehen.
5Gebäude und Gerätekisten dürfen keine grellen Farben aufweisen.
6Treibhäuser sind nicht gestattet.
7Unterirdische Bauten sind nicht gestattet, ausgenommen eine Lagergrube unter dem Gartenhaus bis zu einer Tiefe von maximal 0.75 m.
8Heizungsanlagen sind nicht gestattet. 8 Gemeinde Glattfelden
Bau- und Zonenordnung
9Die Bauten dürfen weder zum Wohnen und Schlafen noch zu Gewerbezwecken benützt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.