← BZO Glattfelden · Inhaltsverzeichnis

Art. 33 · Erholungszone C

BZO Glattfelden · S. 14 · Original-PDF

1Die Erholungszone C dient der Anlage von Begegnungs-, Spiel- und Ruheflächen.

2Zulässig sind Bauten und Anlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 4.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.