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Art. 20 · Bauweise

BZO Glattfelden · S. 11 · Original-PDF

1Die nach einheitlichen Grundsätzen entstandene Überbauung ist in ihrer Erscheinung und ihrem architektonischen Ausdruck zu erhalten und kann diesem entsprechend ergänzt werden.

2Bauliche Massnahmen haben sich gut in die bestehenden Überbauungen einzufügen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.