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Art. 19 · Nutzweise

BZO Glattfelden · S. 11 · Original-PDF

1Es gelten die Nutzungsvorschriften für Wohnzonen gemäss § 52 PBG, wonach Wohnen und nicht störende Betriebe zugelassen sind.

2In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet ist mässig störendes Gewerbe gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.