← BZO Glattfelden · Inhaltsverzeichnis
Art. 15 · Umgebungsgestaltung
BZO Glattfelden · S. 10 · Original-PDF
1Umschwung, Ausstattung, Ausrüstung und Bepflanzung sind in herkömmlicher Art und Weise zu gestalten. Terrainveränderungen sind auf ein Minimum zu beschränken.
2Bäume und Vorgärten sind möglichst zu erhalten oder bei Abgang zu ersetzen.
3Belagsänderungen bei Vorplätzen und Hofräumen sind bewilligungspflichtig.
4Vorgärten dürfen nicht von Autoabstellplätzen verdrängt werden. Ausnahmsweise können diese in bestehende Vor- und Hofplätze integriert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.