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Art. 16 · Aussenantennen

BZO Glattfelden · S. 10 · Original-PDF

Aussenantennen können bewilligt werden, wenn sie sich unauffällig einordnen und das Recht auf Informationsfreiheit das öffentliche Interesse des Ortsbildschutzes überwiegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.