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Art. 8 · Grundmasse für Neubauten
BZO Embrach · S. 9 · Original-PDF
Zone K2 Vollgeschosse max. 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Grenzabstand allseitig min. m 5.00 Fassadenhöhe max. m 7.50 Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um m 6.00 Gebäudelänge max. m 24.00 Gesamtlänge max. m 40.00
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.