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Art. 37 · Geschlossene Bauweise

BZO Embrach · S. 15 · Original-PDF

1Die geschlossene Überbauung ist in der Gewerbe- und Industriezone zulässig. Seite 15 von 19

2Vorbehalten bleibt die Zugänglichkeit für die öffentlichen Dienste zu den rückwärtigen Gebäuden und Gebäudeteilen. Die hierfür erforderlichen Durchgänge sind sicherzustellen.

1 ZoneGIAIB
Baumassenziffer max. m3 /m24.55.07.0
Grünflächenziffer min.10 %10 %10 %
Fassadenhöhe max. m10.00------
Fassadenhöhe SchrägdachGiebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebenden Höhe, höchstens aber um 7.00 m.------
Fassadenhöhe mit AttikageschossBei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündi- gen Seiten um maximal 3.30 m------
Gesamthöhe max. m---16.5021.50
Allseitiger Grenzabstand min. m5.003.503.50

Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.