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Art. 8 · Der Siedlungsübergang zum offenen Land ist von störenden baulichen Anlagen und …
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 4 · Original-PDF
Der Siedlungsübergang zum offenen Land ist von störenden baulichen Anlagen und Materialablagerungen freizuhalten und mit Pflanzen, insbesondere Hecken, Sträuchern und Bäumen zu gestalten. Baubewilligungspflicht / Baubeginn Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung
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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement B4 Umgebungsgestaltung, Nebenanlagen und Reklamen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.