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Art. 7
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 4 · Original-PDF
1Die Erschliessung des Baugrundstücks (hinreichende Zufahrt, Wasserund Energieversorgung, Grundstücksentwässerung) muss auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baues oder der Anlage, wenn nötig bereits bei Baubeginn, erstellt sein.
2Für die Einteilung in Basis- und Detailerschliessungsanlagen gelten die Verkehrsrichtpläne und die Überbauungsordnungen der Gemeinde.
B3 Siedlungsrand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.