Art. 68
BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 31 · Original-PDF
1Die Zuständigkeiten allgemein sind in der Gemeindeordnung geregelt.
2Im speziellen ist sie zuständig für: Planungs- und Umweltschutzkommission PUSK - die Umsetzung der Ortsplanung, - die Bearbeitung von Planungszonen und Überbauungsordnungen, - die Vorbereitung von geringfügigen Änderungen im Sinne von Art. 122 BauV, - die Durchführung von Einspracheverhandlungen in sämtlichen in ihre Zuständigkeit fallenden Planverfahren der Gemeinde und Antragstellung an den Gemeinderat, - die Beurteilung aller Gesuche von Art. 57 bis Art. 61 GBR. Sie kann dazu eine unabhängige Fachstelle für die Beurteilung beiziehen.
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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement
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