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Art. 61 · Der Gemeinderat kann eine Entschädigungsordnung über die Gewährung

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 28 · Original-PDF

von Beiträgen an die von Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit Naturobjekten betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.