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Art. 53

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 21 · Original-PDF

1Das von der Gemeinde erstellte Landschaftsinventar enthält schützenswerte Gebiete und Objekte. Es ist öffentlich und allen Interessierten zugänglich. Das Inventar ist periodisch zu überprüfen.

2Das Landschaftsinventar und das Landschaftskonzept sowie das dazugehörige Realisierungsprogramm sind integrierende Bestandteile der Schutzzonenplanung und besitzen die Wirkung eines kommunalen Richtplans. Landwirtschaftszone Bauernhofzone Antennen Landschaftsinventar

1Ergänzung gemäss Beschluss von 4.04.2008

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.