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Art. 421

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 18 · Original-PDF

1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten sowie mässig störende Betriebe zugelassen.

2Ausgeschlossen ist die gewerbliche Nutzung, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an Verkehr oder anderen Immissionen verursacht, das gesunde Wohnen aus anderen Gründen wesentlich beeinträchtigt, zu einer unrationellen Bodennutzung führt oder vorwiegend Lager- oder Abstellflächen beansprucht. Ladengeschäfte bis zu einer Nettofläche von 300 m2 sind zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.