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Art. 541

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 22 · Original-PDF

1Die im Schutzzonenplan eingetragenen historischen Vekehrswege sind in ihrem Verlauf und ihrer traditionellen Substanz (Wegoberfläche, -breite, Böschungen mit Mauern und standortgerechter Vegetation, Brücken, wegbegleitende Einrichtungen) geschützt. Wegleitend ist die IVSDokumentation.

2Die Fachstelle2 ist bei baulichen Eingriffen beratend beizuziehen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.