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Art. 17

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 7 · Original-PDF

1Die in den folgenden Bestimmungen festgelegten Bauabstände gelten für das ganze Gemeindegebiet, soweit nicht in Überbauungsordnungen spezielle Bauabstände festgelegt oder mittels Baulinie bestimmt sind.

2Baulinien gehen den reglementarischen und den in Überbauungsvorschriften festgelegten Bauabständen vor. Offene Bauweise Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG Allgemeines / Verhältnis zu Baulinien

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Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl Baureglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.