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Art. 73 · Reklameanlagen

BZO Eglisau · S. 23 · Original-PDF

Im gesamten Gemeindegebiet dürfen Reklamen eine maximale Grösse von 2.50 m Breite und 1.20 m Höhe nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.