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Art. 69 · Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder

BZO Eglisau · S. 22 · Original-PDF

In Mehrfamilienhäusern sind möglichst in der Nähe des Hauseingangs genügend grosse, leicht zugängliche Abstellräume und -flächen für Kinderwagen und Fahrräder bereitzustellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.