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Art. 623 · Verwendung der Ersatzabgabe

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 46 · Original-PDF

623 Verwendung der Ersatzabgabe

1Die Ersatzabgaben sind in einem Fonds (Spezialfinanzierung) anzulegen. Sie sind wie folgt zu verwenden:

a)Bau, Betrieb- und Unterhalt öffentlicher Parkplätze und Parkhäuser

b)zur Finanzierung von Massnahmen, welche die Entlastung des Dorfes vom Privatverkehr bezwecken oder den öffentlichen Verkehr fördern,

c)zur Finanzierung von Massnahmen, die der Sicherheit der Fussgänger und Radfahrer dienen.

2Über die Verwendung der Ersatzabgabe im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat.

3Der Fonds «Parkplatzersatzabgabe» wird nicht verzinst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.