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Art. 526 · Naturschutzgebiet
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 42 · Original-PDF
526 Naturschutzgebiet
1Das im Zonenplan 2 (Landschaft) bezeichnete Feuchtgebiet «Eglismatt» umfasst die Waldlichtung mitsamt dem natürlichen Bachlauf und ist als kommunales Naturschutzgebiet zu schützen und zu pflegen.
2Es gilt ein absolutes Bauverbot.
3Aufforstungen und andere Tätigkeiten, die den Schutzzweck beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.