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Art. 525 · Landschaftsschutzgebiet

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 42 · Original-PDF

525 Landschaftsschutzgebiet

1Die im Zonenplan 2 (Landschaft) bezeichneten Landschaftsschutzgebiete

–Galgenhoger,

–Hangpartie Obermatte-Heschberg-Silberefeld,

–Schlossmatt-Niederfeld,

–Ballmoosweg-Fuchsacher-Eichlerenacher,

–Martiszil sind ästhetisch prägende Landschaftsräume, welche in ihrer heutigen Erscheinung zu erhalten sind. Vgl. Art. 10 und 86 BauG. Schutzzweck ist die Landschaftsökologie

2Die heutige landwirtschaftliche Nutzung bleibt gewährleistet.

3Bestehende Hecken und Bäume sind geschützt. Vgl. Art. 528 f.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.