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Art. 515 · Baupolizeiliche Masse: Abweichungen

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 39 · Original-PDF

515 Baupolizeiliche Masse: Abweichungen

1In Mischzonen Kern und Dorf sowie in den Ortsbildschutzgebieten kann die Baubewilligungsbehörde auf Empfehlung der Fachberatung oder auf der Grundlage des Ergebnisses eines qualifizierten Verfahrens von den baupolizeilichen Massen abweichen.

2Sie sind in der Regel der vorherrschenden Bebauung bzw. den strukturbildenden Merkmalen anzupassen. Ortsbildschutzgebiete: Art. 513 GBR Fachberatung: Art. 421 GBR Als vorherrschende Bebauung gilt die Mehrzahl der Bauten im Ortsbilderhaltungsgebiet, in einer Baugruppe, entlang einer Strasse oder um einen Platz. Einwohnergemeinde Jegenstorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.