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Art. 513 · Ortsbildschutzgebiet

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 39 · Original-PDF

513 Ortsbildschutzgebiet

1Die Ortsbildschutzgebiete bezwecken die Erhaltung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente und Merkmale. Wichtige Grundlage für die Analyse des Ortsbildes bildet das Bauinventar, welches auf der Bauverwaltung eingesehen werden kann.

2Innerhalb des Perimeters haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung etc.) gut ins Ortsbild einzufügen. Es wird empfohlen vor der Einreichung eines Baugesuches, der zuständigen Gemeindebehörde einen Entwurf aus dem die räumliche Ein-

3Für bestehende Bauten gilt eine erweiterte Besitzstandsgarantie. Sie dürfen unabhängig der geltenden baupolizeilichen Masse wieder aufgebaut, umgenutzt, erneuert und erweitert werden, sofern die Schutzziele nicht beeinträchtigt werden. ordnung in das Ortsbild, die Gestaltung und Art des Gebäudes sowie die vorgesehene Erschliessung ersichtlich ist, vorzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.