Art. 511 · Mischzone Dorf
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 38 · Original-PDF
511 Mischzone Dorf
1Die Mischzone Dorf (MD) bezweckt die geordnete bauliche und nutzungsmässige Entwicklung unter Beibehaltung der wesentlichen Strukturelemente der ländlich geprägten Dorfteile von Jegenstorf, Münchringen und Ballmoos. Die Erhaltung der baulichen Dorfstruktur und die zweckmässige Erneuerung der bestehenden Gebäude sowie die Ergänzung mit Zusatzbauten im Sinne einer verträglichen Verdichtung stehen im Vordergrund.
2Bestehende, nicht mehr oder nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzte Hauptbauten dürfen umgenutzt werden zu Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbezwecken. Ersatz- und Neubauten sind gestattet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Schutzobjekte.
3Ersatzbauten können im gleichen Volumen, Neubauten nach den Vorschriften der W2 bewilligt werden, wobei zwischen Hauptbauten ein Gebäudeabstand von mindestens 6 m einzuhalten ist. Je nach Bautypus und Situation müssen aufgrund von denkmalpflegerischen oder feuerpolizeilichen Bestimmungen einschränkende baupolizeiliche Masse berücksichtigt werden. Eine Bauvoranfrage wird empfohlen. Eine Bauvoranfrage wird insbesondere im Falle von Auslegungsschwierigkeiten bei Baurechtsfragen sowie generell bei grösseren Bauvorhaben empfohlen.
4Die prägenden Strukturelemente sind in einer zeitgemässen Interpretation zu übernehmen. Bestehende Vorplätze und Vorgärten sind zu erhalten. Veränderungen in dem den Strassenraum prägenden Vorland verlangen eine besonders sorgfältige Gestaltung. Ortsbildprägende Einzelbäume sind zu erhalten, resp. bei Abgang zu ersetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.