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Art. 422 · Qualifizierte Verfahren

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 35 · Original-PDF

422 Qualifizierte Verfahren

1Die zuständige Behörde kann unabhängige und in Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute beiziehen, welche die Bauwilligen und die Baubewilligungsbehörden in Fällen beraten, die für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle bau- und aussenraumgestalterische Fragen aufwerfen.

2Die Fachberatung formuliert Empfehlungen zu Handen der Baubewilligungsbehörde und stellt dieser insbesondere in den folgenden Fällen Antrag:

–Bauten und Anlagen in den Mischzonen Dorf- und Kernzonen sowie Ortsbildschutz- und Landschaftsschutzgebieten;

–Bewilligung von Einzelvorhaben in ZPP's vor dem Erlass der Überbauungsordnung;

–Beurteilung von Bauvorhaben, welche die Gestaltungsfreiheit in Anspruch nehmen;

–Umbau, Erweiterung und Ersatz von erhaltenswerten Bauten ausserhalb von Baugruppen gemäss Bauinventar.

1Die Gemeinde fördert die Durchführung von qualifizierten Verfahren zur Qualitätssicherung nach anerkannten Regeln.

2Sie kann insbesondere finanzielle Beiträge leisten sowie organisatorische und personelle Hilfe anbieten. Einwohnergemeinde Jegenstorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.