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Art. 234 · Übergangsnutzungen

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 19 · Original-PDF

234 Übergangsnutzungen

1Für zonenfremde Nutzungen im Baugebiet kann der Gemeinderat eine Übergangsnutzung für maximal fünf Jahre bewilligen. Mit der ausdrücklichen Zulassung von Übergangsnutzung (z.B. Kulturelle Anlässe in Industriebrache, Parkplätze auf unüberbautem Areal,

2Es müssen dazu mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:

–die Nutzung und das Bauprojekt müssen auf maximal etc.) können in einem genau abgesteckten Rahmen auch Nutzungen bewilligt werden, die in der entsprefünf Jahre ausgelegt sein;

–der Rückbau muss einfach erfolgen können und in chenden Zone im Prinzip nicht zulässig wären. Form eines Vertrages zwischen der Gemeinde und den Bewilligungsnehmenden oder mittels einer Erfüllungsgarantie finanziell sichergestellt sein;

–bezüglich Immissionen sind die Vorschriften der Übergangsnutzungen dürfen längstens für sieben Jahre (fünf mit Verlängerungsmöglichkeit) bewilligt werden und dürfen auf keinen Fall zu ImmisZone einzuhalten;

–bei Wohnungen müssen die wohnhygienischen Vosionen führen, die in der entsprechenden Zone nicht zulässig sind. raussetzungen erfüllt sein. Einwohnergemeinde Jegenstorf

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.