Art. 0 · Einführung
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 7 · Original-PDF
0 Einführung Das Gemeindebaureglement der Einwohnergemeinde Jegenstorf bildet zusammen mit den Zonenplänen 1 und 2 für die Ortsteile Jegenstorf, Münchringen und Scheunen, dem Zonenplan Naturgefahren für die Ortsteile Jegenstorf und Münchringen und dem Zonenplan Gewässerräume die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Im Zonenplan 1 (Siedlung) sind die einzelnen Nutzungszonen in Form von farbigen Flächen dargestellt. Die Bauzonen, die Landwirtschaftszone, der Wald sowie die Gewässerflächen decken zusammen mit den Wirkungsbereichen von besonderen baurechtlichen Ordnungen (Überbauungsordnungen und Zonen mit Planungspflicht), das gesamte Gemeindegebiet ab.
Im Zonenplan 2 (Landschaft) sind Schutzgebiete und -objekte mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt, die grundeigentümerverbindlich geregelt sind.
Der Zonenplan Naturgefahren zeigt die von Naturgefahren betroffenen Gebiete, für die spezielle Vorschriften gelten.
Im Zonenplan Gewässerraum sind die Gewässerräume und Gewässerentwicklungsräume grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Für den Ortsteil Münchringen gelten drei Zonenpläne (Zonenplan 1, Zonenplan 2 und Zonenplan Naturgefahren). Deren Inhalt entspricht der für Jegenstorf bereits geltenden Systematik. Sie sind ebenfalls Teil der baurechtlichen Grundordnung der Einwohnergemeinde Jegenstorf.
Für den Ortsteil Scheunen gilt der Zonenplan 1. Dessen Inhalt entspricht der für Jegenstorf bereits geltenden Systematik. Er ist ebenfalls Teil der baurechtlichen Grundordnung der Einwohnergemeinde Jegenstorf.
Der Kommentar in der rechten Spalte des GBR dient der Verständlichkeit, erläutert Begriffe und liefert Hinweise auf andere Artikel, Erlasse oder Grundlagen. Der Kommentar ist weder vollständig noch verbindlich. Er wird Baurechtliche Grundordnung Zonenplan 1 Jegenstorf Zonenplan 2 Jegenstorf Zonenplan Naturgefahren Zonenplan Gewässerraum Zonenpläne Münchringen Zonenpläne Scheunen Kommentar Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.