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Art. 41 · Dachgestaltung
BZO Dietlikon · S. 19 · Original-PDF
1 In den Wohnzonen sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte zusammen nur auf einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge zulässig. 2 Ausser bei Besonderen Gebäuden sind grössere Flachdächer extensiv zu begrünen, soweit sie nicht begehbar als Terrasse oder durch Energieerzeugungsanlagen genutzt werden. 3 Auf Flachdächern über Attikageschossen sind Terrassen, Dachgärten, Pergolas, Boxen und dergleichen nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.