Art. 27 · Gestaltungsplanpflicht "Grund"
BZO Dietlikon · S. 14 · Original-PDF
1 Das Gebiet "Grund" ist für eine qualitätvolle Wohnüberbauung mit differenzierter baulicher Dichte und der Topographie angepasster Höhenstaffelung bestimmt. 2 Teil-Gestaltungspläne sind möglich. Allfällige Schnittstellen sind zu bezeichnen und adäquat zu lösen. 3 Für die Überbauung des Gebietes gelten zusätzlich zu § 71 PBG folgende Zielsetzungen:
–Gute städtebauliche Lösung mit hochwertigem Freiraumkonzept.
–Gute Eingliederung der Bauten und Freiräume in die bestehenden Quartierstrukturen.
–Zweckmässig und gut eingeordnete, flächensparende Erschliessung und Parkierung.
–Energiekonzept, welches den Vorgaben des kommunalen Energieplans entspricht und eine rationelle Energienutzung sicherstellt. 14 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon 3.2 Arealüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.