Art. 13 · Baumöglichkeiten im Übergangsbereich
BZO Dietlikon · S. 9 · Original-PDF
1 Im Übergangsbereich sind Bauten, Anlagen und Umschwung so zu gestalten, dass sich in Bezug auf das engere Ortsbild eine ortsbaulich verträgliche Massstäblichkeit und ein harmonisches Umfeld ergeben. Neue Bauformen 2 Bei einer nachweislich guten Gestaltung und Einordnung sowie zurückhaltenden Erscheinung können neuzeitliche, vom Ortstypischen abweichende Gebäudeformen oder Gestaltungselemente bewilligt werden. Belichtung Dachgeschoss 3 Dachaufbauten, Dachflächenfenster und Glasziegel müssen sorgfältig angeordnet und auf ein für die Nutzung und die Belichtung der Räume notwendiges Mass begrenzt werden. Dachflächenfenster 4 Zur ausreichenden Belichtung sind beidseitig vereinzelte, in die Dachfläche integrierte Dachflächenfenster von max. 0.90 m2 (Lichtmass) zulässig. Die Gesamtfläche aller Dachflächenfenster darf max. 2.5% der jeweiligen Dachfläche betragen. Dachaufbauten 5 Dachaufbauten können bei guter architektonischer Gestaltung im 1. Dachgeschoss auf der für das Ortsbild weniger empfindlichen Dachfläche bewilligt werden. Auf derselben Dachfläche sind nur gleiche Arten von Dachaufbauten gestattet. Die Proportionen sind auf die Erscheinung des Gebäudes abzustimmen. Materialien und Farben müssen sich harmonisch in die Dachlandschaft einordnen. Ausmass 6 Die zulässige Gesamtfläche (Frontfläche) aller Dachaufbauten und Dachflächenfenster (gemessen in ihrer Projektion) beträgt max. 10% der Dachflächenansicht der jeweiligen Dachfläche. Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 9 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon 2.2 Zentrumszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.