Art. 12 · Baumöglichkeiten im
BZO Dietlikon · S. 8 · Original-PDF
engeren Ortsbild 1 Zusätzlich zu Um-, Ersatz- und Neubauten sind lediglich untergeordnete An- und Aufbauten sowie besondere Gebäude zulässig soweit eine besonders gute Gesamtwirkung im Ortsbild erreicht wird. Belichtung Dachgeschoss 2 Die Belichtung des Dachraumes hat in erster Linie von der Giebelfassade her zu erfolgen und ist auf das für die Nutzung der Räume notwendige Mass zu begrenzen. Dachflächenfenster 3 Zur Belichtung sind beidseitig vereinzelte, sorgfältig angeordnete, in die Dachfläche integrierte Dachflächenfenster von max. 0.90 m2 (Lichtmass) sowie Glasziegel zulässig. Dachflächenfenster müssen die Form eines stehenden Rechteckes aufweisen. Die Gesamtfläche aller Dachflächenfenster darf max. 2.5% der jeweiligen Dachfläche betragen. 8 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon Dachaufbauten 4 Auf der für das Ortsbild weniger empfindlichen Dachfläche sind einzelne Dachaufbauten im 1. Dachgeschoss möglich, wenn sie auf die Architektur und Erscheinung des Gebäudes abgestimmt und besonders gut gestaltet sind. Auf derselben Dachfläche sind nur gleiche Arten von Dachaufbauten gestattet. Ausmass 5 Die zulässige Gesamtfläche (Frontfläche) aller Dachaufbauten und Dachflächenfenster (gemessen in ihrer Projektion) beträgt max. 9% der Dachflächenansicht der jeweiligen Dachfläche.
III. Übergangsbereich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.