← BZO Fraubrunnen · Inhaltsverzeichnis

Art. 79b · Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von …

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 142 · Original-PDF

C

Nachbarrec ht

I. Bauten und

Pflanzungen

1. Grenzabstände 63

3. Vorspringende

Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus

Bauteile

gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. 64 Art. 79b 3. Vorspringende Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. Bauteile 2 Art. 79b Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. 3. Vorspringende Bauteile 2 Art. 79b

3. Vorspringende

Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus

Bauteile

gemessen höchstens 1.20 m in den Grenzabstand hineinragen. 50

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.