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Art. 790 · Der Nachbar hat das Betreten oder die vorübergehende Benützung seines …

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 303 · Original-PDF

Grundstückes zu gestatten, wenn dies erforderlich ist für die Einrichtung oder den Unterhalt von Bauten, Strassen, Pflanzungen längs der Grenze oder von sonstigen Anlagen wie Leitungen. Er ist rechtzeitig zu benachrichtigen und hat Anspruch auf möglichste Schonung und vollen Schadenersatz. 12. Betreten des nachbarlichen Grundes SCHÜTZENSWERTE UND ERHALTENSWERTE BAUTEN IN DER GEMEINDE MÜLCHI (Vgl. Bauinventar der Gemeinde Mülchi) • Wertvolle Baugruppen A: Dorf B: Wärchacher. C: Moosgasse Begriff Baugruppen Die Baugruppen zeichnen sich durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In Baugruppen werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. Die Wirkung solcher Gruppen kann schon durch das Wegfallen oder Verändern eines einzelnen Elements oder das Hinzufügen eines Fremdkörpers empfindlich gestört werden. Allfällige Veränderungen innerhalb einer Baugruppe sind sorgfältig, mit Blick auf das Ganze und unter Beratung der Fachstelle zu planen. Begriff schützenswert Wertvoller Bau von architektonischer und/oder historischer Bedeutung, dessen ungeschmälertes Weiterbestehen unter Einschluss der wesentlichen Einzelheiten wichtig ist. An Renovationen, Veränderungen oder Ergänzungen sind hohe Qualitätsanforderungen zu stellen, und sie bedürfen besonders sorgfältiger Abklärungen unter Einbezug fachlicher Beratung. Begriff erhaltenswert Ansprechender oder charakteristischer Bau von guter Qualität, der erhalten und gepflegt werden soll. Veränderungen, die sich einordnen, und Erweiterungen, die auf den bestehenden Bau Rücksicht nehmen, sind denkbar. Sollte sich eine Erhaltung als unverhältnismässig erweisen, so muss ein allfälliger Ersatz in Bezug auf Stellung, Volumen, Gestaltung und Qualität sorgfältig geprüft werden. Zu dieser Kategorie können auch einst schützenswerte Gebäude gehören, die durch bauliche Eingriffe verändert oder entstellt worden sind und die sich sachgerecht wiederherstellen lassen. 2 Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt " Dorfplatz N.N. Dorfbrunnen erhaltenswert K ,. Dorfplatz 1 Bauernhaus erhaltenswert K Dorfplatz 2 Stöckli erhaltenswert K Dorfplatz 3 Bauernhaus sc hü tzenswe rt K Dorfplatz

3A Speicher erhaltenswert K Dorfplatz 4 Stöckli erhaltenswert K Dorfplatz 5 Wohnhaus (Villa) sch ützenswert K Dorfplatz

5B Speicher schützen swe rt K Etzelkofenstrasse 2 Schulhaus erhaltenswert K Etzel kof enstrasse 8 Stöckli schützen swert K Etzel kof enstrasse 14 Bauernhaus erhaltenswert K E tzelkof e nstrasse 15 Bauernhaus erhaltenswert K Gärbigasse 3 Bauernhaus erhaltenswert K Gärbigasse

3A Speicher schützenswert K Gärbigasse

22A Ehemalige Gerberei erhaltenswert K Hauptstrasse 4 Bauernhaus erhaltenswert Hauptstrasse 8 Bauernhaus schützenswert K Hauptstrasse 11 Bauernhaus erhaltenswert ~· Hauptstrasse 17 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse 20 Stöckli erhaltenswert K ,; Hauptstrasse 21 Stöckli schützenswe rt K Hauptstrasse 22 Gastgewerbe sch ützenswert K 3 Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt Hauptstrasse 24 Stöckli erhaltenswert K Hauptstrasse 26 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse 27 Gewerbegebäude erhaltenswert K Hauptstrasse 28 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse

29A Spritzenhaus (altes Feuerwehrmagazin) erhaltenswert K Hauptstrasse 33 Stöckli erhaltenswert K Hauptstrasse 34 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse 35 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse

35A Speicher sch ützenswert K Hauptstrasse 36 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse 38 Stöckli erhaltenswert K Hauptstrasse 41 Bauernhaus erhaltenswert K Hauptstrasse 42 Bauernhaus erhaltenswert K Höhe 3 Stöckli erhaltenswert K Holz 19 Bauernhaus schützenswert lm Feld 1 Bauernhaus erhaltenswert Im Feld 3 Wohnhaus/Ofenhaus erhaltenswert Käsereiweg 1 Gastgewerbe erhaltenswert K ~. p Käsereiweg 2 Wohnhaus erhaltenswert K Käsereiweg 3 Käserei schützenswert K Moosgasse 5 Bauernhaus erhaltenswert K Moosgasse 8 Bauernhaus schütze nswert K

Einwohnergemeinde Fraubrunnen I Kanton Bern

GENEHMIGUNG

ÄNDERUNG BAUREGLEMENT

Zonenplan I Änderung Baureglement I Erläuterungsbericht

ZSF N° 1 HORNUSSER TSAP Städtebau Architektur Planung Chrützeichweg 4, 3303 Jegenstorf 1 T 031 761 33 01 F 031 761 33 02 info@tsap.ch www.tsap.ch

INHALTSVERZEICHNIS C Zonenvorschriften 4 Anhang A 4 Versionenkontrolle: Version Ausgabedatum Status Bemerkungen

Juni 2016 Vorprüfung Einwohnergemeinde Fraubrunnen 2.0 Februar 2017 Schlussprüfung Einwohnergemeinde Fraubrunnen 2.1 März 2017 Schlussprüfung Amt Für Gemeinden und Raumordnung 3.0 September 2017 Öff. Auflage Einwohnergemeinde Fraubrunnen 4.0 30.November 2017 Beschluss Gemeinderat Fraubrunnen 5.0 15.Januar 2018 Genehmigung Amt für Gemeinden und Raumordnung

2 BAUREGLEMENT NEU C Zonenvorschriften II Bauzonen Art. 28 Abs. 3 Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) In der Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten für Nutzungen, Bauten und Anlagen die Bestimmungen von Art. 78 BauG. Das Nähere wird im Anhang A bestimmt. Anhang A 1. Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF Nr. Bezeichnung / Empfindlichkeitsstufen Zweck / Grundzüge / Bestimmungen ZSF 1 Hornusser / ES III · Schaffung und Voraussetzungen, die der traditionellen Ausübung des Hornussersportes und der entsprechenden Vereinstätigkeiten ermöglichen und eine gute Einordnung in die bestehende Umgebungssituation sicherstellen.

· Zulässig sind zweckgebundene Bauten und Anlagen.

· Es gelten folgende baupolizeilichen Masse:

Fassadenhöhe ab massgebendem Terrain: 3.50m Max. Geschossfläche nach SIA 416: 120m2

· Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zum Bau eines Vereinshauses ist der Beizug einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) nachzuweisen. Diese hat vor den Bauarbeiten den Ausgangszustand des Bodens zu erfassen und zu dokumentieren. Die Gemeinde kann eine finanzielle Sicherstellung für die Wiederherstellung des Bodens verlangen.

· Bei Aufgabe der Nutzung als Hornusserplatz zur Ausübung des traditionellen Hornussersportes sind die Bauten und Anlagen zu entfernen, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen (Fruchtfolgeflächen) und das Areal wieder der Landwirtschaftszone zuzuführen.

4 Fremdvermietungen der zweckgebundenen Bauten resp. allgemeine Anlässe, die nichts mit dem Hornussersport zu tun haben, sind bis auf max. 6 Anlässe untersagt. 06.12.2016 und 22.09.2017 27.09.2017 28.09.2017 28.09.2017 bis 30.10.2017 keine 0 0 0 30.11.2017 5 GENEHMIGUNGSVERMERKE Vorprüfung vom Publikation im Amtsblatt vom Publikation im Amtsanzeiger vom Öffentliche Auflage inkl. Mitwirkung vom Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen: Unerledigte Einsprachen: Rechtsverwahrungen: Beschlossen durch den Gemeinderat am Nam s der Einwohnergemeinde Fraubrunnen: 1 5. März 2018 Beschlossen durch die Einwohnergemeinde Fraubrunnen am 5. Dezember 2017 t durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR Kanton Bern EINWOHNERGEMEINDE SCHALUNEN GENEHMIGUNGSEXEMPLAR 15. JULI 2013 I \ , INHALTSVERZEICHNIS A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN B BAUVORSCHRIFTEN

1Erschliessung Art. 790 Der Nachbar hat das Betreten oder die vorübergehende Benützung seines Grundstückes zu gestatten, wenn dies erforderlich ist für die Einrichtung oder den Unterhalt von Bauten, Strassen, Pflanzungen längs der Grenze oder von sonstigen Anlagen wie Leitungen. Er ist rechtzeitig zu benachrichtigen und hat Anspruch auf möglichste Schonung und vollen Schadenersatz. 12. Betreten des nachbarlichen Grundes ' SCHÜTZENSWERTE UND ERHALTENSWERTE BAUTEN IN DER GEMEINDE SCHALUNEN (Vgl. Bauinventar der Gemeinde Schalunen) • Wertvolle Baugruppen A: Dorfkern Begriff Baugruppen Die Baugruppen zeichnen sich durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In Baugruppen werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. Die Wirkung solcher Gruppen kann schon durch das Wegfallen oder Verändern eines einzelnen Elements oder das Hinzufügen eines Fremdkörpers empfindlich gestört werden. Allfällige Veränderungen innerhalb einer Baugruppe sind sorgfältig, mit Blick auf das Ganze und unter Beratung der Fach stelle zu planen. Begriff schützenswert Wertvoller Bau von architektonischer und/oder historischer Bedeutung, dessen ungeschmälertes Weiterbestehen unter Einschluss der wesentlichen Einzelheiten wichtig ist. An Renovationen, Veränderungen oder Ergänzungen sind hohe Qualitätsanforderungen zu stellen, und sie bedürfen besonders sorgfältiger Abklärungen unter Einbezug fachlicher Beratung. Begriff erhaltenswert Ansprechender oder charakteristischer Bau von guter Qualität, der erhalten und gepflegt werden soll. Veränderungen, die sich einordnen, und Erweiterungen, die auf den bestehenden Bau Rücksicht nehmen, sind denkbar. Sollte sich eine Erhaltung als unverhältnismässig erweisen, so muss ein allfälliger Ersatz in Bezug auf Stellung, Volumen, Gestaltung und Qualität sorgfältig geprüft werden. Zu dieser Kategorie können auch einst schützenswerte Gebäude gehören, die durch bauliche Eingriffe verändert oder entstellt worden sind und die sich sachgerecht wiederherstellen lassen. 2 Strasse oder Ort Haus-Nr. Baugattung Bewertung K-Objekt r Aefligenstrasse (Schutzvertrag) 2 Stöckli/Gewerbebau schützenswert K Aefligenstrasse 5 Stöckli erhaltenswert K Aefligenstrasse 6 Bauernhaus erhaltenswert K Aefligenstrasse 9 Bauernhaus erhaltenswert K Bahnhofstrasse 12 Bahnhof schützenswert K Bahnhofstrasse 13 Bauernhaus erhaltenswert Bernstrasse 1 Gastgewerbe erhaltenswert K Bernstrasse 3 Käserei erhaltenswert K Bernstrasse 4 Speicher schützenswert K Bernstrasse (RRB) 9 Bauernhaus schützenswert K Solothurnstrasse 3 Bauernhaus erhaltenswert Solothurnstrasse 8 Bauernhaus erhaltenswert Solothurnstrasse 20 Wohnhaus erhaltenswert Weidweg 4 Speicher schützenswert K Gemeinde Schalunen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.