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Art. 65 · Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Baureglementes, gegen

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 177 · Original-PDF

die übrigen Gemeindebauvorschriften und die gestützt darauf erlassenen Einzelverfügungen werden nach den Strafbestimmungen des Baugesetzes (Art. 50 ff BauG) vom Richter geahndet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.