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Art. 62 · Archäologische
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 175 · Original-PDF
Bodenfunde und Schutzgebiete Historische Verkehrswege (IVS) Grundsatz
Wird durch eine Planungsmassnahme einem Grundeigentümer ein Planungsvorteil verschafft, so kann die Gemeinde einen angemessenen Anteil des Mehrwertes gemäss Art. 142 BauG abschöpfen. Ausgleich eines Planungsvorteils Einwohnergemeinde Grafenried Seite 23 Baureglement E. Zuständigkeiten und Aufgaben der Gemeindebehörden und Baupolizeiorgane
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.