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Art. 60

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 175 · Original-PDF

1Die im Zonenplan eingetragenen historischen Verkehrswege (IVS) sind in ihrem Verlauf und ihrer traditionellen Substanz (Wegoberfläche, -breite, Böschungen mit Mauern und standortgerechter Vegetation, Brücken, wegbegleitende Einrichtungen) geschützt. Wegleitend ist die IVS-Dokumentation.

2Die Fachstelle des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz, IVS, ist bei baulichen Eingriffen beratend beizuziehen.

D. Beitragspflicht der Grundeigentümer

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.