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Art. 46 · Die Gemeinde kann eine Trägerschaft zur Umsetzung der eidgenössischen
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 170 · Original-PDF
Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) bilden. Der Gemeinderat kann ein entsprechendes Konzept ausarbeiten. Die ökologische Vernetzung soll auf freiwilliger Basis entlang den Gewässern, am Waldrand und im Bereich von bestehenden Bestockungen gefördert werden.
Campingplätze, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.