Art. 1 · Art der Nutzung
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 10 · Original-PDF
Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abkürz. Nutzungsart ES Wohnzone w Wohnen, stilles Gewerbe. II Mischzonen M Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf. III Kernzonen K Landwirtschaftsbetriebe, Dienstleistungs- und Gewebebetriebe, Läden und Wohnen. III Landwirtschaftszone LWZ Landwirtschaft, Gartenbau. III Art. 1
1Das Gemeindebaureglement (GBR) bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. Geltungsbereich
2Es gilt für das ganze Gemeindegebiet.
3Das GBR ist als ergänzendes Recht anwendbar, soweit besondere baurechtliche Ordnungen bestehen. Art. 1
1. Geltungsbereich,
Bedeutung,
Besitzstand
1Das Baureglement (BR) gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Schutzplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde.
2Es ist als ergänzendes Recht für Gebiete mit genehmigter Ueberbauungsordnung anwendbar.
3Beim Erlass von Ueberbauungsordnungen in Zonen mit Planungspflicht (Art. 73/88ff BauG) oder für besondere Bauten und Anlagen (Art. l9 ff BauG) sind die in der baurechtlichen Grundordnung enthaltenen Grundsätze zu wahren.
4Die Besitzstandsgarantie richtet sich nach Art. 3,11, 82 BauG. Bei Elementarereignissen gilt Art. 79d EG ZGB. Art. 1
Das Baureglement (BauR), der ‚Zonenplan Siedlungʻ und der ‚Zonenplan Landschaftʻ bilden zusammen die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. Artikel 1
1Das Baureglement (BauR) bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Schutzplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. Sie gelten für das ganze Gemeindegebiet.
2Das Baureglement ist als ergänzendes Recht anwendbar, soweit besondere baurechtliche Ordnungen bestehen.
3Beim Erlass von besonderen baurechtlichen Ordnungen sind die in der Grundordnung der Gemeinde enthaltenen Grundsätze zu wahren. Art.1 1. Geltungsbereich, Bedeutung, Besitzstand
1Das Baureglement (BR) gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Schutzplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde.
2Es ist als ergänzendes Recht für Gebiete mit genehmigter Ueberbauungsordnung anwendbar.
3Beim Erlass von Ueberbauungsordnungen für besondere Bauten und Anlagen (Art.19 ff BauG) sind die in der baurechtlichen Grundordnung enthaltenen Grundsätze zu wahren.
4Die Besitzstandsgarantie richtet sich nach Art. 3 BauG. Bei Elementarereignissen gilt Art. 79d EG ZGB. Art. 1
1Das Baureglement (BR) gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es bildet zusammen mit dem Zonenplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. 1. Geltungsbereich, Bedeutung, Besitzstand
2Es ist als ergänzendes Recht für Gebiete mit genehmigter Ueberbauungsordnung anwendbar.
3Beim Erlass von Ueberbauungsordnungen in Zonen mit Planungspflicht (Art. 73/88ff BauG) oder für besondere Bauten und Anlagen (Art. 19 ff BauG) sind die in der baurechtlichen Grundordnung enthaltenen Grundsätze zu wahren.
4Die Besitzstandsgarantie richtet sich nach Art. 3, 11 und 82 BauG. Bei Elementarereignissen gilt Art. 79d EG ZGB. Art. 1
1. Geltungsbereich,
Bedeutung,
Besitzstand
1Das Baureglement (BR) gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Schutzplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde.
2Es ist als ergänzendes Recht für Gebiete mit genehmigter Ueberbauungsordnung anwendbar.
3Beim Erlass von Ueberbauungsordnungen in Zonen mit Planungspflicht (Art. 73/88ff BauG) oder für besondere Bauten und Anlagen (Art. l9 ff BauG) sind die in der baurechtlichen Grundordnung enthaltenen Grundsätze zu wahren.
4Die Besitzstandsgarantie richtet sich nach Art. 3 BauG. Bei Elementarereignissen gilt Art. 79d EG ZGB.
| Zone | Abkürz. | Nutzungsart | ES |
|---|---|---|---|
| Wohnzone | w | Wohnen, stilles Gewerbe. | II |
| Mischzonen | M | Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastge- werbe, Verkauf. | III |
| Kernzonen | K | Landwirtschaftsbetriebe, Dienstleistungs- und Gewebe- betriebe, Läden und Wohnen. | III |
| Landwirtschafts- zone | LWZ | Landwirtschaft, Gartenbau. | III |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Zone | Abk. | GZ kGA | gGA | GH | GL |
|---|---|---|---|---|---|
| inm | inm | in m | in m | ||
| Wohnzone | W2 | 25.0 | 12.0 | 7.0 | 24.Ö |
| Mfschzonen | M2 | 25.0 | 12.0 | 7.0 | 24.0 |
| Kernzonen" | K2 | 25.0 | 12.Ö | 70 | 30.0 |
| Landwirtschaftszonen | LWZ | 25.0 | 12.0 | 7.0 | . |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.