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Art. 9.4 · Erholungszone EC (Familiengartenareal)

BZO Bülach · S. 31 · Original-PDF

9.4 Erholungszone EC (Familiengartenareal)

1Zulässig sind eingeschossige Gartenhäuser, Familiengärten, Pflanzflächen sowie die für deren Betrieb und Bewirtschaftung nötigen Bauten, Anlagen und Einrichtungen.

2Gartenhäuser dürfen inkl. Geräteraum eine Fläche von maximal 15.00 m2 und eine grösste Höhe von 4.00 m nicht überschreiten.

3Pro Garten darf nur ein Gartenhaus erstellt werden. Seite 31

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.