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Art. 4.1.2 · Nutzweise

BZO Bülach · S. 22 · Original-PDF

4.1.2 Nutzweise

1In den Wohnzonen W 1.6, W 1.9, W 2.2 und W 3.0 sind Wohnungen und nicht störende Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe zulässig.

2Die gewerblich genutzte Geschossfläche darf in diesen Wohnzonen maximal ein Viertel der gesamten Geschossfläche betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.