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Art. 4.00 · Baumassenziffer für Besondere Gebäude

BZO Bülach · S. 27 · Original-PDF

4.00 Seite 27

2Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Gebäude- und Gesamthöhe frei.

3Gegenüber Wohnzonen und Wohn- und Gewerbezonen haben Bauten einen Grundabstand von mindestens 10.00 m einzuhalten.

4In diesem Freiraum ist eine angemessene Baumbepflanzung auszuführen.

5In der Industriezone IC sind Hochhäuser zulässig. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der baurechtlichen Bewilligung durch die Baudirektion (§ 285 PBG).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.