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Art. 35 · 11.10 Abstand unterirdischer Bauten von öffentlichen und privaten Strassen und …

BZO Bülach · S. 4 · Original-PDF

35 11.10 Abstand unterirdischer Bauten von öffentlichen und privaten Strassen und Plätzen sowie öffentlichen Wegen ohne Baulinien

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.