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Art. 3.2 · Nutzweise
BZO Bülach · S. 19 · Original-PDF
3.2 Nutzweise
1Zulässig sind Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen, Läden, Restaurants, Hotels und andere höchstens mässig störende Gewerbebetriebe.
2Wohnungen sind nur in den Obergeschossen zulässig.
3Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) sind nicht zulässig. Seite 19
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.