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Art. 2.4.5 · Wohnanteil
BZO Bülach · S. 15 · Original-PDF
2.4.5 Wohnanteil Der Wohnanteil muss mindestens 20% der zu Wohn- und Arbeitszwecken anrechenbaren Gesamtnutzfläche des Gebäudes betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.